01 · Gemeinden & StädteEin gemeinsamer Zugang.
Ihr eigener Auftritt.
Einrichtungen und Angebote regional sichtbar machen, Anfragen geordnet bearbeiten und Mehrfachzusagen vermeiden. Mit dem Erscheinungsbild der Gemeinde, nicht als Unterseite eines einzelnen Trägers.
Private Vormerkungen bleiben beim gewählten Träger. Ein gemeinsamer Vergabeprozess wird ausdrücklich vereinbart, nicht stillschweigend eingeschaltet.
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02 · Land & FachstellenWeniger Rückfragen.
Bessere Entscheidungsgrundlagen.
Fördermeldungen auf Vollständigkeit und Plausibilität vorbereiten, Unstimmigkeiten nachvollziehbar aufzeigen und Rückmeldungen strukturiert bearbeiten.
Geplante Prüfunterstützung ersetzt keine behördliche Entscheidung. Zugriffe und Übermittlungen benötigen einen abgegrenzten Auftrag und die passende Rechtsgrundlage.
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03 · Institute & BeratungsstellenGut weiterhelfen.
Ohne zusätzliche Datenwege.
Familien auf verständliche Informationen und tatsächlich verfügbare Angebote hinweisen. Für einen abgestimmten Einstieg können ein Kurzprofil, ein Flyer und ein direkter Verweis auf den passenden Bereich vorbereitet werden.
Ein Verweis überträgt keine Familienakten. Eine gemeinsame Bewerbung oder die Nutzung Ihres Logos erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung. Noch nicht verfügbare Angebote werden nicht als buchbar beworben.
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04 · Bund & überregionale PartnerWirkung prüfen.
Erfahrungen übertragbar machen.
Gemeinsam untersuchen, welche Abläufe Familien und Einrichtungen wirklich entlasten und welche Voraussetzungen für den Einsatz in einer weiteren Region gelten.
Vorgesehen sind zweckgebundene Auswertungen mit geeigneter Aggregation. Eine technische Anbindung ist weder eine ministerielle Empfehlung noch eine Freigabe für andere Bundesländer.
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